Wissenswertes
Kontopfändung – Was nun?
Wenn Ihr Konto auf Grund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles aber auch wohlüberlegtes Handeln wichtig. Wie kommen Sie nun an Ihr Geld? Für Sozialleistungen aller Art wie z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Wohngeld oder Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind: Innerhalb von sieben Tagen seit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gehen Sie zu Ihrer Bank, legen den entsprechenden Bescheid vor und das Geld wird Ihnen sofort ausgezahlt.
Anders verhält es sich bei einem Konto mit Arbeitseinkommen, für das Sie schnellstens beim Amtsgericht (für Spandauer: AG Spandau) Pfändungsschutz beantragen sollten. Das Konto ist für 14 Tage aber auch für Sie gesperrt. In dieser Zeit fällige Daueraufträge wie Miete usw. werden nicht ausgeführt, Sie bekommen kein Bargeld mehr, Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Nur mit einer vom Amtsgericht ausgestellten Kontofreigabe darf Ihre Bank in dieser Zeit Geld an Sie auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebenen Guthaben an Ihre Gläubiger überwiesen, Sie bekommen es nicht mehr zurück.