Wissenswertes
Kontopfändung in gemeinsam geführten (Partner-) Konto?
Häufig führen Verheiratete oder Paare ein gemeinsames Konto. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann zur Sperrung eines gemeinsamen Kontos führen. In Folge müssen die beiden Kontoinhaber mühsam darlegen, welcher Betrag auf dem Konto wem gehört und damit der Pfändung (nicht) unterliegt. Für diese Zeit ist das Konto auch für Guthaben blockiert.
Dieser hohe Arbeits- und Kostenaufwand kann vermieden werden. Droht eine Kontopfändung in ein gemeinsames Konto, sollte dieses sofort aufgelöst werden bzw. nur noch von demjenigen Partner fortgeführt werden, dem die Pfändung nicht gilt. Ergänzend der Hinweis, dass ein gemeinsames Konto nur vorliegt, wenn es tatsächlich mehrere Kontoinhaber gibt.