Wissenswertes

Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Sie brauchen nicht in Panik zu verfallen, wenn ein Gerichtsvollzieher kommt. Diese pfänden Ihnen nicht die Wohnung leer. Einfache Gegenstände des täglichen Lebens, wie z. B. auch der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, wenn er beruflich genutzt wird, bleiben von der Pfändung verschont. Sie können dem Gerichtsvollzieher zunächst den Zugang zu Ihrer Wohnung verweigern. Nur hilft dies nicht wirklich weiter, denn er kommt wieder und hat dann auch das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Deshalb sollten sie ihm bereits beim ersten Mal Zutritt gewähren.

Der Gerichtsvollzieher darf nur Sachen mitnehmen, die Sie nicht im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung brauchen. Verlangen Sie immer ein Pfändungsprotokoll. Auch wenn der Gerichtsvollzieher bei Ihnen nichts pfänden kann, lässt sich damit anderen Gläubigern gegenüber die Unsinnigkeit weiterer Vollstreckungsaufträge belegen. Falls der gepfändete Betrag zur Begleichung der Forderung ausreicht, lassen Sie sich den Titel aushändigen.