Wissenswertes
Wie kann es zur Pfändung Ihres Kontos kommen?
Eine Kontopfändung setzt voraus, dass der Gläubiger 1. einen vollstreckbaren Titel und 2. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) besitzt. Einen sogenannten Vollstreckungstitel erhält Ihr Gläubiger, wenn Sie gegen einen Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben, oder der Gläubiger seine Forderung erfolgreich bei Gericht einklagen konnte.
Für den Fall, dass Sie eine notariell beglaubigte Schuldunterwerfung ausgestellt haben, könnte Ihr Gläubiger durch bloße Vorlage dieser Urkunde bei Gericht von diesem einen Vollstreckungstitel erhalten. Auf Grund dieses Vollstreckungstitels kann Ihr Gläubiger den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss(2.) bei Gericht beantragen. Das Gericht schickt diesen an die angegebenen Banken. Diese sind nun gesetzlich verpflichtet, die Pfändungsbeträge an das Konto Ihres Gläubigers zu überweisen.