Wissenswertes
Hilfe, mein Gehalt wird gepfändet!
Viele Arbeitnehmer empfinden Lohnpfändungen als Blamage, sie fürchten die Kündigung. Wegen Lohnpfändung darf aber nur ausnahmsweise – z.B. Vertrauensstellung wie Kassierer oder Prokurist - gekündigt werden. Ein Arbeitgeber wird einen Arbeitnehmer kaum wegen einer Pfändung vor die Tür setzen, wenn er mit seiner Arbeitsleistung zufrieden ist.
Der Arbeitnehmer sollte Ärger wegen Pfändungskosten vermeiden. Das Gesetz zwingt den Arbeitgeber zur Mitwirkung, so dass für ihn durch die Lohnpfändung Arbeitsaufwand und Kosten entstehen. Ist nichts im Arbeitsvertrag geregelt, darf er dem Arbeitnehmer dafür nichts in Rechnung stellen. Das kann die Stimmung beeinträchtigen, denn der Arbeitnehmer belastet den Arbeitgeber durch seine privaten Probleme mit Kosten. Der Arbeitnehmer sollte also bei einer Lohnpfändung die Gründe für die Lohnpfändung als Privatsache behandeln oder dem Arbeitgeber glaubwürdig darstellen.