Wissenswertes
Was passiert in der „Wohlverhaltensperiode“?
In der Verbraucherinsolvenz gibt es die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach sechs Jahren. In dieser so genannten Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner zunächst seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern erfüllen. Gelingt ihm dies, kann es zur Restschuldbefreiung kommen, d.h. seine weiteren Schulden werden ihm erlassen. Dies setzt aber voraus, dass der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllt:
- Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder Bemühen um eine zumutbare Tätigkeit
- Abgabe der Hälfte einer erlangten Erbschaft an den Treuhänder
- unverzügliche Anzeige von Wechsel des Wohnsitzes oder des Beschäftigungsverhältnisses gegenüber Insolvenzgericht und Treuhänder
- Zahlungen an die Gläubiger ausschließlich über den Treuhänder ausführen
- soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre