Wissenswertes
In Ihrer Post sind Mahn- und Vollstreckungsbescheide
Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide (erkennbar am gelben Umschlag) werden von den meisten Menschen mit Schulden unterschätzt. Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, aus der der Gläubiger 30 Jahre lang die sogenannte Zwangsvollstreckung betreiben kann – also versuchen kann, sein Geld einzutreiben. Dabei hat kein Gericht geprüft, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das müssen Sie selbst übernehmen. Am besten sofort!
Bei einem Mahnbescheid haben Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Solange das Gericht noch keinen Vollstreckungsbescheid erlassen hat, muss das Gericht Ihren Widerspruch auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist berücksichtigen! Bei einem Vollstreckungsbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid durch den Gerichtsvollzieher überbracht wurde.