Wissenswertes
Post vom Inkassobüro
Manche Gläubiger wie z.B. Telekommunikationsunternehmen oder Versandhäuser beauftragen Inkassobüros oder spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien damit, ihre Forderungen einzutreiben. Jeder Gläubiger kann seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten, so dass Sie dann nicht mehr direkt mit den ursprünglichen Gläubigern, sondern nur noch mit dem Inkassobüro oder Inkassoanwalt zu tun haben. Diese sind grundsätzlich berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen.
Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:
- Ihr Gläubiger verkauft seine Forderung an das Inkassobüro. Das Inkassobüro kann dann eine Abtretungserklärung des Gläubigers vorzeigen und versucht nun, auf eigene Rechnung das Geld bei Ihnen einzutreiben.
- Ihr Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro hat dann eine entsprechende Vollmacht, dies zu tun.