Wissenswertes
Was ist der Unterschied zwischen Lohnpfändung und Lohnabtretung?
Wer von einem anderen Geld leiht, kann diesem eine Lohn-/Gehaltsabtretung unterschreiben. Typischerweise lassen sich Banken bei Verbraucherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber zuschicken und von diesem bereits dadurch die Auszahlung der pfändbaren Beträge verlangen.
Zur Lohnpfändung kann es hingegen nur kommen, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel des Gerichts hat. Der Arbeitgeber muss und darf auf eine Lohnabtretung nicht zahlen, wenn im Arbeitsvertrag eine Abtretung ausgeschlossen wurde. Dagegen ist der Arbeitgeber gesetzlich immer zur Lohnpfändung gezwungen, wenn ihm ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gerichts vorliegt.
Bei Lohnabtretung und Lohnpfändung gilt folgende Reihenfolge:
Bei einer Lohnabtretung ist das Ausstellungsdatum der Abtretung maßgebend; bei der Lohnpfändung gilt der Posteingang des Gerichtsbeschlusses beim Arbeitgeber als Stichtag für die Reihenfolge. Eine später eingehende Lohnabtretung kann also die bestehende Lohnpfändung aushebeln, wenn die Unterschrift unter der Lohnabtretung vor dem Eingangsdatum der Lohnpfändung liegt.