Wissenswertes
Was passiert mit dem Schuldnervermögen in der Insolvenz?
Die Verwertung des Schuldnervermögens ist grundsätzlich Aufgabe des Treuhänders. Bewegliche Sachen darf der Treuhänder durch Verkauf verwerten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Sachen nicht dem Schuldnerschutz unterliegen – wie z.B.: Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienen, soweit der Schuldner diese Dinge zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf. Grundsätzlich ist das Auto oder Motorrad des Schuldners zu verkaufen. Eine Ausnahme kann jedoch dann bestehen, wenn der Schuldner das Fahrzeug zur Erhaltung seiner Erwerbstätigkeit benötigt.
Würden die Kosten für den Verkauf den zu erwartenden Erlös übersteigen, unterlässt der Treuhänder den Verkauf. Zum Teil wird dem Schuldner auch die Möglichkeit gegeben, den Verkauf seiner Sachen durch Zahlung eines Geldbetrages gänzlich zu verhindern.
Zur Verwertung des Schuldnervermögens gehört auch, dass der Treuhänder Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten geltend macht. In diesem Zusammenhang ist das Arbeitseinkommen des Schuldners zu nennen, wobei hier - wie bei einer Pfändung - nur derjenige Teil an den Treuhänder zu zahlen ist, der über dem Pfändungsfreibetrag liegt.