Regelinsolvenz
Unternehmensinsolvenz
Die Unternehmens/Regelinsolvenz kommt für Selbstständige und ehemalige Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern in Betracht. Die Voraussetzung des Vorhandenseins einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse muss nicht mehr erfüllt werden, weil die Möglichkeit besteht, die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Diese Regelung ermöglicht es in der Praxis jedem Selbständigen seine Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung fortzusetzen.
Damit die Insolvenz gut vorbereitet ist, sollten sie sich zunächst über wertvolle Ratschläge aus meiner Beratungspraxis informieren.
