Existenzsichernde Maßnahmen
Vor Beginn der Insolvenz sollten Sie zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt die existenzsichernden Maßnahmen erörtern.
Zu den einzelnen Maßnahmen zählen beispielweise:
- Sicherung des Mindesteinkommens einschließlich arbeitsplatzsichernder Maßnahmen
- Prüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
- Maßnahmen zur Wohnungssicherung
- Schutz vor Kündigung
- Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung
Ich bin sicher, dass ich Ihnen in dieser schwierigen Situation weiterhelfen kann.