Existenzsichernde Maßnahmen

Vor Beginn der Insolvenz sollten Sie zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt die existenzsichernden Maßnahmen erörtern.

 

Zu den einzelnen Maßnahmen zählen beispielweise:

 

  • Sicherung des Mindesteinkommens einschließlich arbeitsplatzsichernder Maßnahmen
  • Prüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
  • Maßnahmen zur Wohnungssicherung
  • Schutz vor Kündigung
  • Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung

Ich bin sicher, dass ich Ihnen in dieser schwierigen Situation weiterhelfen kann.

 

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